Gesuchstellung
Gesuchstellung
Die Stiftung unterstützt nur Projekte, die noch nicht realisiert sind.
Es wird empfohlen, Gesuche frühestens einen Monat vor dem Eingabetermin einzureichen, damit der Stiftungsrat über den aktuellen Stand informiert ist.
Folgende Unterlagen sind vorzugsweise elektronisch auf
- Gesuchformular (bitte vollständig ausfüllen und unterschreiben)
- detaillierter Projektbeschrieb (Konzept, zeitlicher Ablauf, Daten und Durchführungsorte)
- Angaben über die Trägerschaft und die Projektbeteiligten
- detailliertes Budget
- detaillierter Finanzierungsplan mit Angabe von bereits erfolgten Zu- und Absagen (laufende Aktualisierung erwünscht)
Der Stiftungsrat tritt nur auf individuell an die Stiftung gerichtete schriftliche Gesuche ein. Allgemeine Spendenaufrufe werden nicht beantwortet.
Die Geschäftsstelle der Stiftung lehnt Gesuche, die den Vergabekriterien nicht entsprechen, sofort ab.
Der Stiftungsrats-Entscheid wird in der Regel spätestens 2 Wochen nach einer Sitzung schriftlich mitgeteilt. Ablehnende Entscheide werden weder mündlich noch schriftlich begründet.
Bestimmungen bei Beitragszusagen
Verwendung der Beiträge
Die zugesprochenen Beiträge dürfen ausschliesslich zur Deckung der Ausgaben des vereinbarten Projektes verwendet werden. Die Beiträge müssen antragskonform eingesetzt werden. Sollte ein Teil der Mittel für nicht vereinbarte Zwecke verwendet werden, muss die vorgängige Zusage der Stiftung eingeholt werden.
Nachträgliche Änderung des Projektes
Nachträgliche Änderungen des Projektes sind der Stiftung zu melden. Die Stiftung prüft die Änderungen mit den Vergabekriterien und erteilt gegebenenfalls ihr Einverständnis.
Nicht verwendete Gelder
Wenn ein Projekt nicht zustande kommt, sind ausbezahlte Stiftungsbeiträge zurückzuerstatten.
Berichterstattung
Nach Abschluss des Projektes ist ein Schlussbericht inkl detaillierter Abrechnung einzureichen.