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Herzlich Willkommen

Die Stiftung Schweizer Volkskultur unterstützt Projekte im Zusammenhang mit ausgewählten Themen der Schweizer Volkskultur.

Bevor Sie ein Gesuch senden, prüfen Sie bitte folgende Punkte:

  • Entspricht Ihr Gesuch den Vergabekriterien?
  • Die Stiftung unterstützt keine Projekte, welche bereits realisiert sind - konsultieren Sie erst die Termine.
  • Sind das Gesuchsformular und alle benötigten Unterlagen dabei? Konsultieren Sie die Rubrik Gesuchstellung und Termine

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Stiftung

Stiftung

Stiftungszweck

Die Stiftung Schweizer Volkskultur ist eine private Stiftung und wurde mit der Zweckbestimmung gegründet, die Nettoerträgnisse des Stiftungsvermögens für die Unterstützung und Förderung von

  • Volkstanz
  • Volkslied
  • Tracht
  • Volksmusik
  • Volkstheater
  • Dialekt

zu verwenden.

Bitte beachten Sie die genauen Voraussetzungen für eine Gesuchstellung unter Vergabekriterien sowie Gesuchstellung und Termine.

Stiftungsrat

Der Stiftungsrat besteht aus fünf Mitgliedern:

  • Herr Hansruedi Spichiger (Präsident)
  • Frau Denise Hintermann (Vizepräsidentin)
  • Frau Julie Borter
  • Frau Barbara Giger-Hauser
  • Herr Robert Kessler

Geschäftsführer der Stiftung Schweizer Volkskultur:

  • Herr Johannes Schmid-Kunz
 

Vermögensverwaltung

Die Vermögensverwaltung obliegt der Clientis Zürcher Regionalbank, Filiale Bubikon
CH77 0685 0610 1440 3090 1

Revision der Jahresrechnung
Treucontrol AG
Dorfstrasse 4
8132 Egg

Aufsichtsbehörde
Eidgenössische Stiftungsaufsicht, Bern

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Gesuchstellung

Gesuchstellung

Die Stiftung unterstützt nur Projekte, die noch nicht realisiert sind.

Es wird empfohlen, Gesuche frühestens einen Monat vor dem Eingabetermin einzureichen, damit der Stiftungsrat über den aktuellen Stand informiert ist.

Folgende Unterlagen sind vorzugsweise elektronisch auf Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. einzureichen. Ausnahmsweise können diese auch postalisch eingereicht werden:

  • Gesuchformular (bitte vollständig ausfüllen und unterschreiben)
  • detaillierter Projektbeschrieb (Konzept, zeitlicher Ablauf, Daten und Durchführungsorte)
  • Angaben über die Trägerschaft und die Projektbeteiligten
  • detailliertes Budget
  • detaillierter Finanzierungsplan mit Angabe von bereits erfolgten Zu- und Absagen (laufende Aktualisierung erwünscht)

Der Stiftungsrat tritt nur auf individuell an die Stiftung gerichtete schriftliche Gesuche ein. Allgemeine Spendenaufrufe werden nicht beantwortet.

Die Geschäftsstelle der Stiftung lehnt Gesuche, die den Vergabekriterien nicht entsprechen, sofort ab.

Der Stiftungsrats-Entscheid wird in der Regel spätestens 2 Wochen nach einer Sitzung schriftlich mitgeteilt. Ablehnende Entscheide werden weder mündlich noch schriftlich begründet.

Bestimmungen bei Beitragszusagen

Verwendung der Beiträge
Die zugesprochenen Beiträge dürfen ausschliesslich zur Deckung der Ausgaben des vereinbarten Projektes verwendet werden. Die Beiträge müssen antragskonform eingesetzt werden. Sollte ein Teil der Mittel für nicht vereinbarte Zwecke verwendet werden, muss die vorgängige Zusage der Stiftung eingeholt werden.

Nachträgliche Änderung des Projektes
Nachträgliche Änderungen des Projektes sind der Stiftung zu melden. Die Stiftung prüft die Änderungen mit den Vergabekriterien und erteilt gegebenenfalls ihr Einverständnis.

Nicht verwendete Gelder
Wenn ein Projekt nicht zustande kommt, sind ausbezahlte Stiftungsbeiträge zurückzuerstatten.                                                    

Berichterstattung
Nach Abschluss des Projektes ist ein Schlussbericht inkl detaillierter Abrechnung einzureichen.

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Unterstützung

Spenden – Zuwendungen – Legate

Unterstützen Sie uns in unserer Bestrebung, die Schweizer Volkskultur zu fördern – werden Sie selber zur Kulturförderin oder zum Kulturförderer!

Der Stiftungsrat der Stiftung Schweizer Volkskultur übernimmt es stellvertretend, geeignete Volkskulturprojekte sorgfältig auszusuchen und dafür zu sorgen, dass die zur Verfügung stehenden Gelder vollumfänglich dem vorgesehenen Zweck zukommen.

Mit Ihrer Spende werden Sie Teil von diesem erstrebenswerten Ziel – der Stiftungsrat übernimmt alle administrativen Aufgaben für Sie! Auf Ihren Wunsch hin können Sie auch Einblick in den Geschäftsbericht der Stiftung inkl der konkreten Vergabungen haben.

Die Stiftung Schweizer Volkskultur ist eine gemeinnützige Stiftung gemäss Artikel 80 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Beiträge von Einzelpersonen, Firmen und Organisationen sind steuerbefreit, können also in der Steuererklärung in Abzug gebracht werden.

Unsere Bankverbindung
CH77 0685 0610 1440 3090 1

Tragen Sie sich mit dem Gedanke, unserer Stiftung und damit der Schweizer Volkskultur ein grösseres Legat zukommen zu lassen? In Form eines speziellen Fonds ist es auch möglich, ein konkretes Projekt über längere Zeit hin zu unterstützen.

Setzen Sie sich mit unserem Geschäftsführer, Johannes Schmid-Kunz in Verbindnung. Er wird Sie in allen Teilen kompetent beraten.

Stiftung Schweizer Volkskultur
Johannes Schmid-Kunz, Geschäftsführer
079 232 49 02 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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Kontakt

Kontakt

Allgemeine Anfragen sowie Gesuche sind an folgende Adresse zu richten:

Stiftung Schweizer Volkskultur
Postfach
8608 Bubikon
Telefon 055 263 15 60
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Unsere Bankverbindung
CH77 0685 0610 1440 3090 1

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