Die Stiftung Schweizer Volkskultur gewährt Beiträge für Projekte in den nachstehenden Bereichen:
Keine Beiträge vergibt die Stiftung Schweizer Volkskultur für:
Folgende Kriterien sind zudem massgebend:
Das detaillierte Vergabereglement finden Sie hier.
Der Stiftungsrat hält jährlich zwei Sitzungen ab, die jeweils zwischen Anfang und Ende Mai bzw. November stattfinden.
Die nächsten Sitzungen finden wie folgt statt:
Die Gesuche müssen jeweils bis zum
beim Sekretariat vorliegen. Zu spät eingetroffene Gesuche werden abgelehnt.