Findet Ihre Veranstaltung nicht vor der entscheidenden Stiftungsratssitzung statt? Wird Ihre Publikation nicht vorher veröffentlicht (siehe nächste Sitzungsdaten unter Gesuchstellung und Termine)?
Sind das Gesuchsformular und alle benötigten Unterlagen dabei? Konsultieren Sie die Rubrik Gesuchstellung und Termine
Die Stiftung Schweizer Volkskultur ist eine private Stiftung und wurde mit der Zweckbestimmung gegründet, die Nettoerträgnisse des Stiftungsvermögens für die Unterstützung und Förderung von
Projekte, Aufführungen und Veranstaltungen dürfen nicht bereits vor der entscheidenden Stiftungsratssitzung stattgefunden haben. Publikationen/Filme dürfen noch nicht publiziert worden sein.
Es wird empfohlen, Gesuche frühestens einen Monat vor dem Eingabetermin einzureichen, damit der Stiftungsrat über den aktuellen Stand informiert ist.
Folgende, gut kopierbare, ungebundene Unterlagen müssen dabei sein (je 1 Exemplar):
Gesuchsformular (bitte ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben)
detaillierter Projektbeschrieb (Konzept, zeitlicher Ablauf, Daten und Durchführungsorte)
Angaben über die Trägerschaft und die Projektbeteiligten (persönliche Angaben, Kurzbiografie, Statuten, Jahresbericht, Rechnung, Bilanz)
detailliertes Budget
detaillierter Finanzierungsplan mit Angabe von bereits erfolgten Zu- und Absagen (laufende Aktualisierung erwünscht)
Der Stiftungsrat tritt nur auf individuell an die Stiftung gerichtete schriftliche (nicht per E-Mail) Gesuche ein. Allgemeine Spendenaufrufe werden nicht beantwortet.
Die Geschäftsstelle der Stiftung lehnt Gesuche, die den Vergabekriterien nicht entsprechen, sofort ab.
Der Stiftungsrats-Entscheid wird in der Regel innerhalb bis 4 Wochen nach einer Sitzung schriftlich mitgeteilt. Ablehnende Entscheide werden weder mündlich noch schriftlich begründet.
Bestimmungen bei Beitragszusagen
Verwendung der Beiträge Die zugesprochenen Beiträge dürfen ausschliesslich zur Deckung der Ausgaben des vereinbarten Projektes verwendet werden. Die Beiträge müssen antragskonform eingesetzt werden. Sollte ein Teil der Mittel für nicht vereinbarte Zwecke verwendet werden, muss die vorgängige Zusage der Stiftung eingeholt werden.
Nachträgliche Änderung des Projektes Nachträgliche Änderungen des Projektes sind der Stiftung zu melden. Die Stiftung prüft die Änderungen mit den Vergabekriterien und erteilt gegebenenfalls ihr Einverständnis.
Nicht verwendete Gelder Wenn ein Projekt nicht zustande kommt, sind ausbezahlte Stiftungsbeiträge zurückzuerstatten.
Berichterstattung Nach Abschluss des Projektes ist ein Schlussbericht inkl detaillierter Abrechnung einzureichen.
Die Stiftung Schweizer Volkskultur gewährt Beiträge für Projekte in den nachstehenden Bereichen:
Publikationsprojekte
Repräsentationsauftritte
Projekte im Kinder-/Jugendbereich
Ausstellungen
Folgende Vergabekriterien sind massgebend:
Konkrete Projekte: Es werden nur konkrete Projekte unterstützt; es werden keine Betriebsbeiträge oder Defizitgarantien gewährt.
Zeitraum: Projekte, Aufführungen, Veranstaltungen, die vor der Stiftungsratssitzung stattfinden oder Publikationen, die vorher auf den Markt kommen, werden nicht unterstützt. Die nächsten Sitzungsdaten sind unter Termine ersichtlich.
Einzelheiten zur Gesuchstellung finden Sie hier. Das detaillierte Vergabereglement finden Sie hier.
Termine
Der Stiftungsrat hält jährlich zwei Sitzungen ab, die jeweils zwischen Anfang und Ende Mai bzw. November stattfinden.
Die nächsten Sitzungen finden wie folgt statt:
16. November 2022
17. Mai 2023
Die Gesuche müssen jeweils bis zum
2. November 2022
3. Mai 2023
beim Sekretariat vorliegen. Zu spät eingetroffene Gesuche werden abgelehnt.
Unterstützen Sie uns in unserer Bestrebung, die Schweizer Volkskultur zu fördern – werden Sie selber zur Kulturförderin oder zum Kulturförderer!
Der Stiftungsrat der Stiftung Schweizer Volkskultur übernimmt es stellvertretend, geeignete Volkskulturprojekte sorgfältig auszusuchen und dafür zu sorgen, dass die zur Verfügung stehenden Gelder vollumfänglich dem vorgesehenen Zweck zukommen.
Mit Ihrer Spende werden Sie Teil von diesem erstrebenswerten Ziel – der Stiftungsrat übernimmt alle administrativen Aufgaben für Sie! Auf Ihren Wunsch hin können Sie auch Einblick in den Geschäftsbericht der Stiftung inkl der konkreten Vergabungen haben.
Die Stiftung Schweizer Volkskultur ist eine gemeinnützige Stiftung gemäss Artikel 80 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Beiträge von Einzelpersonen, Firmen und Organisationen sind steuerbefreit, können also in der Steuererklärung in Abzug gebracht werden.
Unsere Bankverbindung CH77 0685 0610 1440 3090 1
Tragen Sie sich mit dem Gedanke, unserer Stiftung und damit der Schweizer Volkskultur ein grösseres Legat zukommen zu lassen? In Form eines speziellen Fonds ist es auch möglich, ein konkretes Projekt über längere Zeit hin zu unterstützen.
Setzen Sie sich mit unserem Geschäftsführer, Johannes Schmid-Kunz in Verbindnung. Er wird Sie in allen Teilen kompetent beraten.
Stiftung Schweizer Volkskultur Johannes Schmid-Kunz, Geschäftsführer 079 232 49 02 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!